Wohnbauförderung (Gemeindeförderung)

Anläßlich der erstmaligen Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses im Bauland-Wohngebiet, gewährt die Marktgemeinde Dunkelsteinerwald eine Wohnbauförderung. Diese beläuft sich auf 35% der geleisteten Aufschließungsabgabe in Form einer Subvention. Die Auszahlung ist an nachstehende Auflagepunkte gebunden:
    1. schriftliches Ansuchen
    2. alle Atteste müssen vorliegen
    3. Hauptwohnsitz für mindestens 10 Jahre

Zuständig