Aufschließungsabgabe

Zuständig

Aufschließungsabgabe: 

Die Höhe des Aufschließungsbeitrages ergibt sich aus der Quadratwurzel der Grundstücksfläche die im Bauland liegt, multipliziert mit dem Bauklassenkoeffizient 1,0 (Nur bei Bauklasse I, bei einer Gebäudehöhe bis 5 m) und dem Einheitssatz € 450,00.

Beispiel: Grundstück - 784 m², √784 m² = 28, 28 x 1,0 x 450,00 = € 12.600,00

Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird oder zulässig ist, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.