Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
- ev. Nachweis für Namensänderung
Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises beträgt € 41,85 (Zusammenstellung: Niederschrift = Bundesgebühr
€ 14,30 u. Verwaltungsabgabe € 2,25 und für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises = Bundesgebühr € 14,30 + Landesndesverwaltungsabgabe € 11,00)
Die Ausstellung des ersten Staatsbürgerschaftsnachweises bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres ist gebühren- u. abgabenfrei.
http://www.help.gv.at