Gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (herkömmliche Feuerwerkskörper) im Ortsgebiet verboten. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind außerhalb des Ortsgebiets zulässig. (Ortstafel, Ortsende)
Von Seiten der Gemeinde wird appelliert, an diesem Jahreswechsel auf Feuerwerke zu verzichten, daher wird es innerhalb des Ortsgebietes keine Ausnahmen vom Verbot geben!