Die NÖ Landesregierung hat auf
Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane
Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und
Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die
Heizperiode 2019/2020 in Höhe von € 135,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist
beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu
beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das
Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B.
Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu
beachten ist, dass
Anträge
bis spätestens 30. März 2020 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden
können;
diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit
geprüft werden;
Die Anträge und die Belege
müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt werden.
Achtung!
Zur eindeutigen
Personenidentifikation ist die Sozialversicherungsnummer der AntragstellerIn
erforderlich. Diese wird nicht im System gespeichert.
Antragsformular und
Richtlinien und Erläuterungen zu
den Richtlinien sind im Internet unter der Adresse http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html
abrufbar.
Für
Rückfragen steht unter 02742/9005 Herr Sachs (DW 13264) und Herr Aigelsreiter
(DW 13425) gerne zur Verfügung.