Heizkostenzuschuss 2019/2020

15.10.2019 14:35

Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss

Die NÖ Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in Höhe von € 135,00 zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass

Anträge bis spätestens 30. März 2020 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;

 diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;

 

Die Anträge und die Belege müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt werden.

Achtung!

Zur eindeutigen Personenidentifikation ist die Sozialversicherungsnummer der AntragstellerIn erforderlich. Diese wird nicht im System gespeichert. 

Antragsformular und Richtlinien und Erläuterungen zu den Richtlinien sind im Internet unter der Adresse http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html abrufbar.

 

Für Rückfragen steht unter 02742/9005 Herr Sachs (DW 13264) und Herr Aigelsreiter (DW 13425) gerne zur Verfügung.

  • Quelle: NÖLR

15.10.2019