Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/18 in Höhe von € 135,-- zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss soll beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt und geprüft werden.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen, welche am Gemeindeamt erhältlich sind bzw. auf der Homepage des Landes NÖ unter dem Link http://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Heizkostenzuschuss.html abrufbar sind.
HKZ-Antragsformular.pdf
Die Anträge können bis spätestens 30. März 2018 (einlangend) beim Gemeindeamt gestellt werden. Es sind alle Einkommensnachweise und der IBAN erforderlich.